Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des SonneBad Sonneberg
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem SonneBad Sonneberg und seinen Gästen. Sie gelten für den Erwerb von Eintrittskarten, Gutscheinen, Geldwertkarten, Kursen, Veranstaltungen sowie sonstigen Leistungen vor Ort und über die angebotenen Vertriebswege.
2. Vertragsabschluss
2.1
Die Darstellung von Eintrittskarten, Gutscheinen, Kursen oder sonstigen Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Buchung oder Bestellung.
2.2
Mit Abschluss des Bestell- oder Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Leistungen ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch das SonneBad Sonneberg oder mit der Erbringung der gebuchten Leistung zustande.
3. Preise
3.1
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise des SonneBad Sonneberg.
3.2
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.
4. Zahlung
4.1
Die Zahlung erfolgt über die jeweils angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
4.2
Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
4.3
Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
5. Gutscheine und Geldwertkarten
5.1
Gutscheine und Geldwertkarten sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig. Die gesetzliche Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
5.2
Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Restguthaben ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
5.3
Gutscheine und Geldwertkarten werden nicht verzinst.
5.4
Bei Verlust eines Gutscheins oder einer Geldwertkarte besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung.
6. Haftung
6.1
Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, soweit gesetzlich zulässig.
6.2
Für eingebrachte Gegenstände, Wertsachen, Bekleidung oder sonstige persönliche Gegenstände haftet das SonneBad Sonneberg nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.3
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet das SonneBad Sonneberg nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.4
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6.5
Für verlorene oder beschädigte Leihartikel haftet der Gast ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Der Ersatz erfolgt zum Wiederbeschaffungswert abzüglich bereits entrichteter Leihgebühren.
7. Haus- und Badeordnung
Mit Betreten des SonneBad Sonneberg erkennt der Gast die jeweils gültige Haus- und Badeordnung an. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
9. Stornierungen
9.1
Gebuchte Kurse, Veranstaltungen oder sonstige kostenpflichtige Leistungen können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden.
9.2
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann das volle Entgelt berechnet werden.
10. Vorübergehende Betriebseinschränkungen
10.1
Das SonneBad Sonneberg behält sich vor, einzelne Bereiche, Attraktionen oder Einrichtungen aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt vorübergehend zu schließen.
10.2
Hieraus ergeben sich keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückerstattung, sofern die Nutzung des Gesamtangebots nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
Das Widerrufsrecht kann bei Verträgen über Freizeitbetätigungen mit festem Termin gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein.
Widerrufe sind zu richten an:
SonneBad Sonneberg
Wiesenstraße 18
96515 Sonneberg
12. Schlussbestimmungen
12.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.3
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, soweit gesetzlich zulässig.
12.4
Erfüllungsort ist Sonneberg.
